Stahllexikon - Unlegierte Edelstähle 

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Unlegierte Edelstähle 

Unlegierte Edelstähle haben, insbesondere bezüglich nichtmetallischer Einschlüsse, einen höheren Reinheitsgrad als Qualitätsstähle. Dabei entsprechen Edelstähle nicht unbedingt dem umgangssprachlichen Begriff des Edelstahls als rostfreiem Stahl, sondern unlegierte Edelstähle sind definiert in EN 10020 als Stahlsorten, die einer oder mehrerer der nachfolgenden Anforderungen entsprechen: Bezeichnung wie bei unlegierten Qualitätsstählen, jedoch mit angehängtem Buchstaben E:  CxE (mit Cx Kohlenstoffgehalt in Massenprozent multipliziert mit 100)

  • festgelegter Mindestwert der Kerbschlagarbeit (siehe Zähigkeit),
  • festgelegter Einhärtungstiefe oder Oberflächenhärte,
  • besonders niedrige Gehalte an nichtmetallischen Einschlüssen,
  • nochmals verringerter Gehalt an Phosphor und Schwefel gegenüber Qualitätsstählen (<0,025  %)
  • elektrische Leitfähigkeit über 9 S*m/mm²
  • mikrolegierte Stähle mit Niob, Vanadium und/oder Titan unterhalb der jeweiligen Legierungsgrenze
  • Spannbetonstähle
  • Kernreaktorstähle mit begrenzten Gehalten von Kupfer (≤0,1 %), Cobalt (≤0,05 %) und Vanadium (≤0,05 %)
Beispiel: C45E ist ein Edelstahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45 Massenprozent. Frühere Bezeichnung nach DIN 17200 (zurückgezogen 1991): Ck 45

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