Stahllexikon - Nichteisenmetall
Zurück
Nichteisenmetall
Als Nichteisenmetall werden alle Metalle außer Eisen bezeichnet, sowie Metall-Legierungen, in denen Eisen nicht als Hauptelement enthalten ist bzw. der Anteil an Reineisen (Fe) 50 % nicht übersteigt. Beispiele hierfür sind Kupfer, Aluminium, Zink, Bronze, Messing. Meist wird dafür die Abkürzung „NE-Metall“ verwendet. Wegen ihrer oft auffälligen Farbe werden sie auch als Buntmetall bezeichnet, allerdings zählen die Weißmetalle ebenso zu den Nichteisenmetallen. Weitere Einteilungen Technisch verwendete NE-Metalle werden folgendermaßen unterteilt:
- Reinmetalle - Edelmetalle - Schwermetalle (meist ρ ≥ 4,5 bis 5 g/cm3) - Leichtmetalle (meist ρ < 4,5 bis 5 g/cm3)
- NE-Legierungen - Knetlegierungen - Gusslegierungen
- als Gussteile (Sand-, Kokillen- oder Druckguss) (Zink, Aluminium, Magnesium, Blei)
- als Konstruktionswerkstoff für Flugzeuge und den Leichtbau (Aluminium, Magnesium, Titan)
- als elektrische Leiter (Kabel, Stromschienen, Kontakte)
- als Lagerwerkstoffe für Fahrzeugmotoren (Kurbelwellenlager, Pleuellager), Elektromotoren, Schiffsantriebe, als Getriebelager allgemein
- als Beschichtungswerkstoff zum Korrosionsschutz (Verzinken, Verzinnen)
- zur Stromspeicherung (Akkumulatoren, Auto-Batterien)
- als Werkstoff zum Bedachen (Blei-, Zink- und Kupferdächer)
- als Fertigteile beim Hausbau (Dachrinnen, Fallrohre)
- für Behälter jeder Größe im Zusammenhang mit Lebens- und Genussmitteln (Trinkbecher aus Zinn, kupferne Braukessel u.v.a.)
- als Schmuck- und Münzwerkstoff
- als Sinterteile